Rechnungsprüfung

Die in Gutachten, Kostenvoranschlägen oder Prüfberichten der Versicherungen zu Grunde gelegten voraussichtlichen Reparaturkosten sorgen in der Praxis nicht selten für Unstimmigkeiten bei der Reparaturkostenabrechnung. Eine Rechnungsprüfung wird meist von der Versicherung in Auftrag gegeben, z.B. wenn die Reparaturrechnung erheblich höher als die im Schadensgutachten ermittelte Reparatursumme ist. Dies hat eine Prüfung des Reparaturumfanges durch den Sachverständigen zur Folge.

Aber auch Sie als Verbraucher können eine Rechnungsprüfung beauftragen, beispielsweise wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Reparaturrechnung und den ausgeführten Arbeiten oder bei Prüfberichten der gegnerischen Versicherung bestehen.

Ich prüfe Ihre Reparaturrechnungen, Gutachten, Kostenvoranschläge sowie Prüf- und Kürzungsberichte der gegnerischen Versicherung auf die zeitwertgerechte Auswahl des Reparaturweges, sach- und fachgerechte Instandsetzung und Plausibilität der durchgeführten Arbeiten.